Versicherungsrecht | Verkehrsrecht | Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bei Mietverhältnissen - egal ob gewerblich oder privat - kommt es immer wieder zu Konstellationen, die einer Klärung oder rechtlichen Begleitung bedürfen.
Dies ergibt sich zum einen daraus, dass solche Verhältnisse oftmals langfristig, manchmal über Jahrzehnte, andauern. Andererseits ist die Rechtslage im Mietrecht durch die stetige Zunahme rechtlicher Vorschriften und die Spezialisierung einzelner Teilbereiche insgesamt komplizierter geworden und über zahlreiche Quellen verteilt, unter anderem:
Es empfiehlt sich, in schwierigen Konstellationen eine Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Wir vertreten sowohl Vermieter, als auch Mieter, Immobilienverwalter und Wohnungsbaugesellschaften, weiterhin Beteiligte im Bereich des Erbbaurechts und des Pachtrechts.
Wir stehen Ihnen bei allen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrecht fachkundig und erfahren zur Seite.