Ihre Kompetente Begleitung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
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Kanzlei für Gewerbemietrecht und privates Mietrecht
Mietrecht
Bei Mietverhältnissen - egal ob gewerblich oder privat - kommt es immer wieder zu Konstellationen, die einer Klärung oder rechtlichen Begleitung bedürfen.
Dies ergibt sich zum einen daraus, dass solche Verhältnisse oftmals langfristig, manchmal über Jahrzehnte, andauern. Andererseits ist die Rechtslage im Mietrecht durch die stetige Zunahme rechtlicher Vorschriften und die Spezialisierung einzelner Teilbereiche insgesamt komplizierter geworden und über zahlreiche Quellen verteilt, unter anderem:
- Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 535 ff. BGB
- Wohnungsbindungsgesetz
- Zweite Berechnungsverordnung
- Neubaumietenverordnung
- Zweites Wohnungsbaugesetz
- Heizkostenverordnung
- Wirtschaftsstrafgesetz
Es empfiehlt sich, in schwierigen Konstellationen eine Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Wer wird von uns vertreten?
Wir vertreten sowohl Vermieter, als auch Mieter, Immobilienverwalter und Wohnungsbaugesellschaften, weiterhin Beteiligte im Bereich des Erbbaurechts und des Pachtrechts.
Schwerpunkte unserer Beauftragung liegen in folgenden Bereichen:
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Zeitmietvertrag
- Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
- Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete und bei
- Staffelmiete und Indexmiete
- Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen über Gewerberäume
- Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen über Wohnraum
- Gestaltung und Überprüfung von Pachtverträgen im gewerblichen Bereich
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Einziehung von Mietrückständen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Räumungsklage
- Renovierungspflichten bei Auszug
- Kaution
- Unterlassung von Störungen
- Einstweilige Verfügungen nach der Zivilprozessordnung
- Pfandrecht
- Wechsel der Vertragsparteien
Kanzlei für Wohnungseigentumsrecht und Beschlussanfechtung
Wir stehen Ihnen bei allen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrecht fachkundig und erfahren zur Seite.
Wir vertreten
- Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wohnimmobilienverwalter und
- Verwaltungsbeiräte.
Häufige Mandatserteilung bei:
- Beschlussanfechtungsklagen
- Beratung von Eigentümern
- Erstellung und Änderung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
- Beratung und Begleitung von Verwaltern, Eigentümern oder Verwaltungsbeiräten in der Eigentümerversammlung (soweit zulässig)
- Anfertigung von Rechtsgutachten
- z.B. bei der Frage, wer zur Übernahme von Reparaturkosten verpflichtet ist, der einzelne Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft: Hier geht es oftmals um die Abgrenzungsfrage, ob ein reparaturbedürftiger Gegenstand in der Immobilie der Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich als zum Gemeinschaftseigentum oder zum Sondereigentum zugehörig zu bewerten ist.
- Gestaltung von Beschlussmustern, Vereinbarungen, Verwalterverträgen
- Hausgeldinkasso, Vollstreckung, speziell durch Zwangsversteigerung