RECHTSANWALT H. JÜRGEN BAUER LL.M. BIETET PROFESSIONELLE BERATUNG UND VERTRETUNG IM STRAFRECHT
Strafrecht
Rechtsbehelfe im Strafrecht
Revision
Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichtes und Oberlandesgerichtes sowie gegen zweitinstanzliche Berufungsurteile des Landgerichts können wir innerhalb einer Frist von einer Woche ab Urteilsverkündung Revision bei dem Gericht einlegen, welches das Urteil erlassen hat. Die Revision muss innerhalb einer weiteren Frist von einem Monat nach Ablauf der Einlegungsfrist bzw. der Urteilszustellung begründet werden. Diese Revisionsbegründung kann nur durch einen Strafverteidiger erfolgen.
Strafbefehl
Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang des Strafbefehls Einspruch bei dem Gericht eingelegt werden, dass den Strafbefehl erlassen hat.
Berufung
Gegen Urteile des Amtsgerichts kann binnen einer Frist von einer Woche nach Verkündung des Urteils bei dem Gericht Berufung eingelegt werden, welches das Urteil erlassen hat.
Vorladung durch eine Polizeibehörde
Lassen Sie sich vorab durch einen Strafverteidiger Ihrer Wahl beraten
Empfehlung als Strafverteidiger:
Bei Festnahme und Durchsuchung:
Bis zum ersten Gespräch mit Ihrem Strafverteidiger:
Bitte tätigen sie keine Angaben, machen sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Unterschreiben sie nichts.
Geben Sie keinen Forderungen nach, z.B. Kautionszahlung o.ä.!
Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers
Sollte bei Ihnen eine Durchsuchung stattfinden oder stattgefunden haben oder sollten Sie vorläufig festgenommen worden sein, steht Ihnen das Recht zu, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren. Kontaktieren Sie die Kanzlei Bauer und nehmen Sie über E-Mail oder Telefon Kontakt auf.
Mitgliedschaften:
H. JÜRGEN BAUER LL.M. ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein Berlin e. V. und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
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