Verkehrsrecht

ARBEITSGEBIETE IM VERKEHRSRECHT

Arbeitsgebiete im Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und bei Bußgeldverfahren

-UNFALL-CLEVER-REGULIEREN - 

Weshalb anwaltliche Beauftragung?

Unfälle oder Bußgeldverfahren lassen sich manchmal nicht vermeiden. Damit sie bei einem Verkehrsunfall aber kein bares Geld verschenken oder sich bei unberechtigten Vorwürfen von Bußgeldbehörden oder anderen Verkehrsteilnehmern erfolgreich zur Wehr setzen, sollten Sie in jedem Fall einen kompetenten Anwalt beauftragen.

Wir wissen genau, welche Ansprüche Ihnen zustehen und helfen Ihnen dabei, sich gegen unberechtigte Bußgeldverfahren zu wehren.

Rechtsanwalt H. Jürgen Bauer, LL.M. verfügt über ein zweijähriges Zusatzstudium im Bereich des Verkehrsrechts - mit Abschluss unter anderem zum

  • Master of Laws für Verkehrsrecht,
  • Master of Laws für Versicherungsrecht und
  • Master of Laws für Strafrecht.

Zudem kann er auf etwa 20 Jahre Berufserfahrung im Bereich des Verkehrsrechts zurückgreifen, sowohl im Bereich der außergerichtlichen Vertretung als auch in Bezug auf Prozessvertretungen bei Landgerichten, Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof weiterhin Strafverteidigungen und Vertretungen in Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Wer zahlt bei einem Verkehrsunfall, Sportunfall oder Fahrradunfall die außergerichtlich anfallenden Anwaltsgebühren bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen?

Normalerweise sind die Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Mandanten selber zu tragen. Anders jedoch im sogenannten Recht der erlaubten Handlung, wie z.B. bei Unfällen: Liegt das Verschulden zu 100 % beim Gegner, trägt dieser, bzw. dessen Haftpflichtversicherung, auch sämtliche Kosten für die anwaltliche Beauftragung - auch bei und gerade für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts! Es ist nicht notwendig, dass Sie selber einen Brief an die gegnerische Haftpflichtversicherung versenden oder dort anrufen ! Wir erledigen das gerne für Sie - ohne dass für Sie Kosten entstehen.

Empfehlung: Gerade dann, wenn Sie sich sicher sind, dass der Schaden zu 100 % von der Gegenseite erstattet werden wird, ist es ratsam, die gesamte außergerichtliche Abwicklung bei einem Anwaltsbüro in Auftrag zu geben und sich nicht auf die Empfehlungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzulassen.

Vorteil für Sie:

Sie haben die Sicherheit, dass auch wirklich alle Ansprüche, die Ihnen zustehen, bei der Gegenseite geltend gemacht und übernommen werden.

Nicht empfehlenswert: „Regulierung“ durch die „eigene“ Kfz - Werkstatt, Beispiel:

Der Unfallgeschädigte sucht eine eigene Kfz - Werkstatt seines Vertrauens auf, um sich zunächst zu informieren, wie hoch die Reparaturkosten an seinem Pkw voraussichtlich ausfallen werden. Hier wird ihm dann sogleich vorgeschlagen, dass ein Gutachter kurzfristig ein Gutachten erstellen könne, anschließend die gesamte Schadensabwicklung von der Reparaturwerkstatt kostenlos übernommen werden würde, einschließlich Zurverfügungstellung eines Mietwagens.

Hiervon ist ebenso aus folgenden Gründen abzuraten:

Oftmals werden dem Unfallgeschädigten nur einen Teil der Mietwagenkosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet, z. B. weil vom Unfallgeschädigten die Schadensminderungspflicht nicht berücksichtigt wurde. Danach ist der Unfallgeschädigte verpflichtet, mehrere Angebote von Mietwagenfirmen einzuholen, um dann den preisgünstigsten Anbieter auszuwählen. Ihm ist nicht gestattet, den teuersten Mietwagen anzumieten. Geschieht dies dennoch, werden nicht alle Kosten reguliert. Die Frage ist, ob hierauf von Kfz - Werkstätten hingewiesen wird. Weiterhin können von Mitarbeitern der Kfz-Werkstätten keine korrekten juristischen Einschätzungen vorgenommen werden, soweit es um schwierigere Schadenspositionen geht, z.B. Schmerzensgeldansprüche bei Körperverletzungen oder Abzüge wieviel Prozent neu für alt bei weiterem Sachschaden. Falls von Mitarbeitern der Kfz - Werkstätten fehlerhafte Empfehlungen bezüglich der Regulierung getätigt werden, stellt sich weiter die Frage, ob die KZ-Werkstatt dann vom Unfallgeschädigten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

Gerade aus Gründen des zuletzt genannten Gedankens stellt sich in der Regel die Frage , ob Kfz - Werkstätten rechtmäßig handeln, wenn sie faktisch für ihre Kunden Rechtsdienstleistungen erbringen oder ob dies eher generell nicht erlaubt ist. Die Handwerkskunst ist ohne Frage eine ehrenwerte hohe Kunst. Gleichzeitig wird im Gegenzuge wohl kaum ein Rechtsanwalt in der Lage sein, Unfallkarosseriearbeiten an Pkw-Fahrzeugen fachmännisch ausführen zu können.

Ebenso nicht empfehlenswert:

Regulierung „nach den Anweisungen der gegnerischen Versicherung“:

Oftmals versucht z.B. eine gegnerische Haftpflichtversicherung, dem Unfallgeschädigten zu „empfehlen“, die Reparatur in einer Werkstatt auf Empfehlung der gegnerischen Pflichtversicherung durchführen zu lassen und nicht in der Kfz-Werkstatt des Vertrauens des Unfallgeschädigten. Weiterhin wird oft nicht der gesamte Sachschaden ersetzt, die „Unkostenpauschale“ wird nicht berücksichtigt oder der Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung zu niedrig angesetzt. Wir wissen genau das zu verhindern.

Bei Beauftragung eines Rechtsanwalts findet die gesamte Kommunikation zu ihrer Entlastung, (Schriftverkehr, Ausführungen des Schadensfragebogens etc.) nicht zwischen Ihnen und dem Versicherer, sondern ausschließlich zwischen Versicherer und Anwaltsbüro statt. Das erspart Ihnen unnötigen Stress und zeitlichen Aufwand.

Haufige Konstellationen für anwaltliche Beauftragung

  • Verkehrsunfall
  • Personenschaden
  • Sachschaden
  • Schadensersatz
  • Fahrradunfall
  • Sportunfall, Ski- und Snowboard Unfall
  • Unfallflucht
  • Fahrerflucht
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Kraftfahrzeugrennen
  • Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
  • Trunkenheitsfahrt
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Anordnung der MPU
  • Außerhalb oder innerhalb der geschlossenen Ortschaft geblitzt.
  • Bei Rot über die Ampel gefahren.
  • Führerschein in Gefahr
  • Fahrverbot umwandeln in eine höhere Geldbuße
  • Fahrverbot verhindern oder verschieben

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt H. Jürgen Bauer, LL.M., Master of Laws für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht persönlich mit Rat und Tat zur Seite.

Zögern Sie bei einem Verkehrsunfall nicht und fordern Sie unsere rechtliche Beratung an:

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