Mediation

AUSSERGERICHTLICHE EINIGUNG IM STREITFALL - MEDIATION
IN HEILIGENHAUS UND DÜSSELDORF

Wirtschaftsmediation

Was ist das?

Die Wirtschaftsmediation ist ein Vermittlungsverfahren zur konstruktiven Konfliktlösung. Der Mediator als unabhängiger und unparteiischer Dritter unterstützt und strukturiert das Gespräch der Konfliktparteien, wobei es die Parteien selbst sind, die die Lösungen erarbeiten. Ziel der Vermittlung ist es, die Ursachen der unterschiedlichen Konflikte zu analysieren, um Lösungen zu finden, die für alle teilnehmenden Parteien realistisch, akzeptabel und damit letztlich positiv sind.

Gibt es bei der Mediation Verlierer?

Bei einer erfolgreichen Mediation gibt es keine Verlierer. Es gilt stets das Bemühen, eine WIN-WIN-Situation zu generieren.

Welche Vorteile bietet die Wirtschaftsmediation?

1. Schnelligkeit des Verfahrens:

Oft nur ein bis zwei Monate. (Durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens: ½ bis 1 ½ Jahre )

2. Vertraulichkeit:

Sensible Daten bleiben intern, keine Öffentlichkeit. ( Demgegenüber sind Gerichtsverfahren immer öffentlich. )

3. Hohe Erfolgsquote:

80-90 % der Mediationsverfahren sind erfolgreich.

4. Geringere Kosten

Ein Mediationsverfahren ist in der Regel kostengünstiger als ein übliches Gerichtsverfahren.

5. Dauerhafte Beilegung des Konfliktes

Im Falle der erfolgreichen Durchführung eines Mediationsverfahren ist in der Regel der Konflikt insgesamt beigelegt, wodurch verbesserte und stabile Beziehungen in der Zukunft entstehen.

Was ist das?

Die Wirtschaftsmediation ist ein Vermittlungsverfahren zur konstruktiven Konfliktlösung. Der Mediator als unabhängiger und unparteiischer Dritter unterstützt und strukturiert das Gespräch der Konfliktparteien, wobei es die Parteien selbst sind, die die Lösungen erarbeiten. Ziel der Vermittlung ist es, die Ursachen der unterschiedlichen Konflikte zu analysieren, um Lösungen zu finden, die für alle teilnehmenden Parteien realistisch, akzeptabel und damit letztlich positiv sind.

Gibt es bei der Mediation Verlierer?

Bei einer erfolgreichen Mediation gibt es keine Verlierer. Es gilt stets das Bemühen, eine WIN-WIN-Situation zu generieren.

Welche Vorteile bietet die Wirtschaftsmediation?

1. Schnelligkeit des Verfahrens:

Oft nur ein bis zwei Monate. (Durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens: ½ bis 1 ½ Jahre )

2. Vertraulichkeit:

Sensible Daten bleiben intern, keine Öffentlichkeit. ( Demgegenüber sind Gerichtsverfahren immer öffentlich. )

3. Hohe Erfolgsquote:

80-90 % der Mediationsverfahren sind erfolgreich.

4. Geringere Kosten

Ein Mediationsverfahren ist in der Regel kostengünstiger als ein übliches Gerichtsverfahren.

5. Dauerhafte Beilegung des Konfliktes

Im Falle der erfolgreichen Durchführung eines Mediationsverfahren ist in der Regel der Konflikt insgesamt beigelegt, wodurch verbesserte und stabile Beziehungen in der Zukunft entstehen.

In welchen Lebenssituationen ist die Durchführung eines Wirtschaftsmediationsverfahren sinnvoll?

Bei Konflikten innerhalb von Wirtschaftsunternehmen:

  • Konflikte innerhalb der Geschäftsführung
  • Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern bzw. zwischen Mitarbeitern und Führungskraft
  • Konflikte zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung

Bei Konflikten zwischen Wirtschaftsunternehmen:

  • Bei Konflikten zwischen Unternehmen und Kunden
  • Bei Streitigkeiten zwischen Lieferanten und Herstellern
  • Bei Konflikten im Zuge von Insolvenzverfahren oder Schuldenvergleichen
  • Baurecht: Konflikte entstehen oft während der Errichtungsphase von Gebäuden.

Beispiel: Der zuständige Architekt A erhebt gegenüber der beauftragten Elektrofirma E, die mit der Rohbauinstallation beauftragt wurde, den Vorwurf, die Arbeiten seien mangelhaft und zudem nicht vollständig ausgeführt worden. E verneint dies und argumentiert u.a., die Arbeiten würden deshalb nicht fertiggestellt, da die vereinbarte Zwischenvorschusszahlung vom Bauherrn B nicht geleistet worden sei. B erinnert den Architekten A daran, dass für den Fall verspäteter Fertigstellung des gesamten Objektes von B eine Vertragsstrafe zu zahlen sei, was unbedingt vermieden werden solle.

Ein Gerichtsverfahren, gegebenenfalls beginnend mit der Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens nach § 485 ZPO, könnte hier bis zur ersten rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts ein Jahr oder 1,5 Jahre dauern. Ein Mediationsverfahren, dass erfolgreich innerhalb von 2-3 Monaten durchgeführt werden kann, bietet hier deutliche Vorteile, insbesondere in Bezug auf den Faktor Zeit.

Warum Rechtsanwalt H. Jürgen Bauer, LL.M. als Mediator beauftragen?

Er ist als Mediator in besonderer Weise geeignet und seit vielen Jahren erfolgreich tätig:

Die Geeignetheit ergibt sich einerseits aus drei speziellen Mediationsausbildungen:

Zunächst wurde eine Ausbildung zum AnwaltMediator bei der Deutschen AnwaltAkademie absolviert. Diese Ausbildung wurde ergänzt, weshalb er zusätzlich Zertifizierter Mediator nach der Zertifizierten- Mediations- Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) ist. Schließlich wurde wiederum bei der Deutschen AnwaltAkademie eine weitere Ausbildung zum Wirtschaftsmediator mit Erfolg durchgeführt.

Er besitzt weiterhin seit über 20 Jahren Erfahrung als Mediator in der Durchführung von Mediationsverfahren.

Mittels seiner internationalen Expertise auch als Verhandlungsberater und seiner systematischen und konstruktiven Ansätze des Konflikt- und Verhandlungsmanagements wird er Sie dabei unterstützen, bestehende Konflikte erfolgreich zu lösen!

Ist ein Rechtsanwalt mit Mediatoren-Qualifikation der schlechtere Rechtsanwalt gegenüber einem Kollegen, der keine Mediatoren-Qualifikation besitzt ?

Dieser Vorwurf stirbt scheinbar nicht aus. Die Mediatoren-Qualifikation hat nach dieser Fehlansicht die Folge, dass Anwälte mit Mediatoren-Qualifikation als Anwälte vermeintlich “zu nachgiebig“ seien, zu wenig zielstrebig den Anspruch des Mandanten verfolgen, da zu oft die Idee vor Augen, vermeintlich zwischen Beteiligten „vermitteln“ zu wollen, obwohl aus der Sicht des Mandanten eine aktive und stringente Vorgehensweise gewünscht wird.

Dieser Vorwurf ist zu 100 % unberechtigt. Ein Mediationsverfahren nach den Regeln der Mediation hat inhaltlich nichts mit einem Gerichtsverfahren, z.B. nach den Regeln der Zivilprozessordnung, zu tun. Eine Vermischung der Rollen ist ausgeschlossen, da nicht möglich. Ebenso wie ein Radfahrer weiß, dass es bei ihm kein Gaspedal gibt, weiß der PKW-Fahrer, dass am Pkw keine Rücktrittsbremse existiert.

Wenn das Mediationsverfahren angeblich so viele Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren bietet, worum gibt es dann nach wie vor fast ausschließlich Gerichtsverfahren und in Relation dazu nur sehr wenige Mediationsverfahren?

Dafür gibt es sicherlich mehrere Gründe. Einer der Hauptgründe wird sicherlich sein:

In der Mediation gilt das Freiwilligkeitsprinzip. Zur Durchführung eines Mediationsverfahrens kann niemand gezwungen werden. Wenn nur einer der Beteiligten seine Mitwirkung verweigert, oder eventuell im Laufe des Verfahrens verweigert , kann kein Mediationsverfahren stattfinden oder nicht mehr fortgeführt werden.

Zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens reicht es demgegenüber aus, dass lediglich der Kläger alleine die Entscheidung trifft, den Beklagten z.B. auf Zahlung einer Forderung in Anspruch zu nehmen. Bekanntlich muss der Kläger den Zahlungspflichtigen vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens nicht fragen, ob er denn mit der Einleitung einer Zahlungsklage gegen ihn einverstanden wäre. Die Gesetze in unserem Lande, sowie in den meisten anderen Ländern auf diesem Erdball, räumen einem Kläger, der einen Zahlungsanspruch besitzt, per Gesetz die Möglichkeit ein, seinen Anspruch gerichtlich – gerade auch - gegen den Willen des Beklagten durchzusetzen.

Zusammenfassung:

Vom Ergebnis her ist das Mediationsverfahren dem gerichtlichen Verfahren sicherlich überlegen.

Bei den Voraussetzungen für die Einleitung des jeweiligen Verfahrens ist allerdings das Klageverfahren von vornherein deutlich unproblematischer, da nicht vom Einverständnis des Beklagten abhängig.

Empfehlung:

Bei Lebenssachverhalten, die für eine Mediation geeignet sind, und bei denen die Situation wahrscheinlich ist, dass sich die Beteiligten freiwillig an der Durchführung eines Mediationsverfahrens beteiligen werden , ist aus oben genannten Gründen immer geboten, der Durchführung eines Mediationsverfahrens den Vorzug zu geben.

Nicht immer muss es zu einer gerichtlichen Außeinandersetzung kommen. Mit der Mediation bieten wir die Möglichkeit, gerichtliche Prozesse zu vermeiden:

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